Ändert eine Person ihren Namen oder Geschlechtseintrag, sollen künftig bis zu zehn Sicherheitsbehörden informiert werden, angefangen vom BKA über Bundespolizei, Verfassungsschutz bis hin zu Hauptzollämtern, bei Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bislang werden Personenstandsänderungen nach dem Transsexuellengesetz lediglich ans Bundeszentralregister gemeldet.

Schreckliche Idee meiner Meinung nach. Ist doch nur eine Frage der Zeit, bis diese Infos auch an unsere blauen Mitmenschen weitergegeben werden, die dann noch gezielter die Personen, die davon Gebrauch machen, terrorisieren können…

  • letmesleep@feddit.de
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    9 months ago

    Daraus lese ich, dass in den Fällen bisher nix an Sicherheitsbehörden geht und jetzt nur für die Geschlechtsangleichung eingeführt werden soll.

    Das ist aber auch nicht ganz richtig. Es gibt Übertragungen, nur sind derzeit die Standesämter dafür verwantwortlich dass es keine Rosa Listen gibt.

    der zuständigen Polizeidienststelle, sofern diese mitgeteilt hat, daß Vorgänge über diese Person vorhanden sind (Nummer 18 Abs. 1 Buchstabe b);

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm

    Beim Selbstbestimmungsgesetz geht die Pflicht keine Rosa Liste zu führen auf die Sicherheitsbehörden über. Diese dürfen Daten über die Namensänderung nur behalten, wenn sie bereits Daten über die betroffene Person haben. In den allermeisten Fällen werden die Daten also sofort gelöscht. Und ja, wir halten uns im öffentlichen Dienst an Datenschutzregeln. Vor allem, wenn sie Arbeit sparen und Daten zu löschen anstatt sie zu verwalten spart Arbeit.

    Ich tippe sowieso darauf, dass die Datenübertragung früher oder später auch für Heiraten und ähnliches umgedreht wird. Wir haben in Deutschland rund 4000 (!) Standesämter. Da jedes eine Liste über Leute, bei denen die Polizei informiert werden muss, führen zu lassen ist einfach ineffizient und auch vom Datenschutzgedanken her schlecht. Gut gesichert sind diese kleinen Ämter nämlich nicht.

    Das Argument des Queerbeauftragten ist auch nicht falsch: Mit einer Selbsterklärung den Namen zu ändern wird in der Tat einfacher und unauffälliger als es mit einer Heirat oder Einbürgerung ist. Zumindest bei der Einbürgerung werden die Sicherheitsbehörden sowieso im Vorfeld informiert. Die Polizei bekommt also ggf. nicht die Namensänderung mit, erfährt aber definitiv, dass jemand eingebürgert werden soll und deshalb - in engen Grenzen - seinen Namen ändern könnte. Es ist also Unsinn zu behaupten, dass das Sebstbestimmungsgesetz hier also weiterginge. Im Gegenteil: die Sicherheitsbehörden bekommen sogar noch die Option die Einbürgerung und damit die Namensänderung zu verhindern.