• tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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    5 months ago

    Finde ich persönlich albern. Wenn man Wahlplakate parodiert, gehört das zum politischen Diskurs. Wenn ersichtlich ist, dass es eine Parodie ist, und damit kein Geld verdient wird, kann ich auch keine markenrechtlichen oder sonstigen Probleme erkennen.

    Wahlplakate haben nicht den Zweck durch eine Marke Wert zu generieren und daraus Gewinn zu schlagen, sondern sie sollen politische Botschaften transportieren. Wer eine politische Botschaft öffentlich macht, muss in einer Demokratie auch den Diskurs dieser Botschaft, insb. auch mit satirischen Mitteln, zulassen.

    Das war schon so lächerlich, als die Bundesregierung gegen das AfD Verbot mit Markenrecht vorgegangen ist. Hier wird Demokratie und Staatlichkeit kurzerhand kommodifiziert.

    • Vegoon@feddit.de
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      5 months ago

      Satire und Parodie ist auch ausgenommen:

      Insbesondere dann, wenn der Name oder das Logo einer Partei im Rahmen einer Satire oder Parodie genutzt wird, kann der Gebrauch aufgrund der Kunst- und/oder Meinungsfreiheit des „Zweitnutzers“ nach Artikel 5 Absatz 1 und 3 GG10 gerechtfertigt sein.