In der Prignitz nimmt der Protest gegen Grüne eine ungewöhnliche Form an. Nach einer Strafanzeige prüft die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht der Volksverhetzung.

Wegen eines Plakats mit der Aufschrift „Grüne&Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient - Die deutschen Bauern!“ prüft die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin den Anfangsverdacht der Volksverhetzung. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Das Verfahren gehe auf eine Strafanzeige zurück und stehe ganz am Anfang. Geprüft werde auch, wie viele Schilder dieses Inhalts in der Umgebung von Wittenberge stünden oder gestanden hätten.

Zuvor hatten die „Märkische Allgemeine“, die „Schweriner Volkszeitung“ und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) berichtet. Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs droht mit Strafe wegen Volksverhetzung gegen den, der die „Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“.

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  • aronian@feddit.de
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    9 months ago

    Der Grat ist allerdings dünn – von “Ganz Münster hasst die AfD.” zu “Ganz Münster, hass’ die AfD!” ist kein großer Schritt.

    Wäre dann aber bei dem Fall oben ja auch so. Es ist ja kein grammatikalischer Aufruf im Sinne von “Bedient keine Grünen!”

    Wobei das Thema ähnlich wie das Toleranzpseudoparadoxon ist – der Aufruf zur Aktion gegen Volksverhetzer ist formal selber nahe an der Volksverhetzung, aber genau so nötig wie die Intoleranz gegen Intolerante.

    Richtig, aber wir reden hier ja aus rechtlicher Perspektive und da muss erst mal gelten “Gleiches Recht für alle” und nicht “Das Gesetz gilt nur für böse Menschen”.

    • Kornblumenratte@feddit.de
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      9 months ago

      Ich halte das Plakat auch nicht für Volksverhetzung, sondern für Diskriminierung.

      Richtig, rechtlich ist es ziemlich schwierig, denn neben dem Grundsatz “Gleiches Recht für alle” gibt es auch noch das Recht auf Widerstand nach Art 20 GG. Rechtsgüter gegeneinander abwägen ist so 'ne Sache für sich.