Fernwärme gilt als Heizung der Zukunft. Doch manche Mieter werden gerade von enormen Summen in der Jahresabrechnung überrumpelt. Machen die Versorger mehr Kosten geltend als sie tatsächlich haben?
“Die haben uns ganz schön was aufgebrummt”, sagt Bettina Böttcher am Telefon. Zusammen mit ihrer Nachbarin Sabine Plohmann sitzt sie in ihrer Wedeler Wohnung in Schleswig-Holstein. Die beiden Frauen sind sauer. Denn ihre letzte Nebenkosten-Nachzahlung hat es in sich: rund 1.600 Euro bei Bettina Böttcher, knapp 2.000 Euro sind es bei ihrer Nachbarin, die in einer größeren Wohnung lebt.
Geheizt wird mit Gas aus der Ferne. Damit belaufen sich die kompletten Heizkosten von Böttcher für das Jahr 2022 auf rund 2.800 Euro. Sie weigert sich, diese zu bezahlen, hat den Mieterverein eingeschaltet.
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Den Anbieter einfach zu wechseln für ein besseres Angebot, funktioniert hier nicht. Fernwärmeversorger haben eine Monopolstellung. Kundinnen und Kunden sind also einem Anbieter quasi ausgeliefert, dazu werden Verträge meist über eine lange Zeit geschlossen. Das ist der eine Streitpunkt bei der Fernwärme.
Der andere hat damit zu tun, wie die Preise gestaltet werden. Das Bundeskartellamt hat inzwischen Verfahren gegen insgesamt sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger eröffnet. Der Verdacht: missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen. Speziell geht es um sogenannte Preisanpassungs- oder auch Preisgleitklauseln. Die nutzen Versorger, um die allgemeine Marktentwicklung abzubilden, aber auch die Kosten für den jeweiligen Energieträger - also Gas oder Kohle, aber auch Holz, Müll, erneuerbare Energien oder Abwärme.
Es wirft zum Beispiel Fragen auf, wenn ein Unternehmen den Fernwärmepreis an die Entwicklung des Gaspreises angepasst hat, obwohl tatsächlich auch andere günstigere Alternativen für die Wärmeerzeugung verwendet wurden.
- Andreas Mundt, Präsident Bundeskartellamt
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2.800 gesamt, 2.000 Nachzahlung, demnach 800/12 = 66,67 pro Monat Abschlag. Vielleicht habe ich was übersehen, aber mit Verlaub, da ist sie größtenteils selbst schuld. Wenn die Rechnung des Unternemens irgendwo nicht korrekt sein sollte, okay, aber die Nachzahlung hängt mit den Abschlägen zusammen. Einfach mal Hirn einschalten oder Augen auf machen.
Ihr Abschlag war 100€. Und den hat der Fernwärmeversorger festgelegt.
Inwiefern?