Gefangene können nach einer rechtswidrigen körperlichen Durchsuchung eine Entschädigung verlangen. Landgerichte müssen die Europäische Menschenrechtskonvention und Urteile des EGMR beachten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Von Max Bauer.
Das Besondere an dem Fall ist, dass das Landgericht Regensburg sich geweigert hatte, die Europäische Menschenrechtskonvention zu beachten. Allein das deutsche Recht gelte hier, so die bayerischen Richter.
Da musste ich doch sehr lachen. Das schöne Bayern…
Da musste ich doch sehr lachen. Das schöne Bayern…