Bei der Anforderung der Briefwahlunterlagen wird gleichzeitig immer ein Brief an die Meldeadresse geschickt. Inhalt des Briefes ist ungefähr: “Sie haben briefwahl angefordert und wir haben Ihre Unterlagen an folgende Adresse … geschickt. Falls Sie keine briefwahl angefordert haben, melden Sie sich hier …” Quelle: Eigene Erfahrung
Man ist also zusätzlich davon abhängig, dass sich die betroffene Person nicht meldet
Hast du einen Brief an deine Meldeadresse in Deutschland bekommen? Das war bei mir der Fall. Da steht drin, wohin die briefwahl Unterlagen gingen und dass man sich melden soll, falls das nicht richtig ist