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Cake day: June 19th, 2023

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  • Ein Irrtum beim Angebot hätte möglicherweise als berechtigter Grund zur Anfechtung des Vertrags gelten können, doch die Verkäuferin hatte diese Begründung nach Auffassung des Gerichts zu spät geltend gemacht.

    Das ist der springende Punkt. Wäre die Verkäuferin von Anfang an ehrlich gewesen, hätte sie den Kaufvertrag sehr wahrscheinlich legal widerrufen können.