Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten soll künftig schärfer bestraft werden. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP vereibarten einen Gesetzentwurf, der für solche Fälle bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht. Das soll auch dann gelten, wenn Abgeordnete ihre Stellung und ihre Beziehungen nutzen, die sie ihrem Mandat zu verdanken haben, um nebenbei Geschäfte zu machen. Erreicht werden soll dies durch eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs.
Ich verweise auf §45, Absatz 5 StGB.
Es gibt kaum eine Straftat bei der der so angemessen ist wie bei dieser.
https://www.freilaw.de/wordpress/wp-content/uploads/2017/05/02Strafgefanenewahlrecht.pdf