Mindestens ein Gericht wird sich noch mit dem Fall beschäftigen müssen: Fabian Kienert beschwert sich, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, vorm Bundesverfassungsgericht gegen die Durchsuchung seiner Wohnung. Die war dazu da, festzustellen, wer den Artikel mit dem Link auf linksunten.indymedia.org verfasst hat – dabei hatte Kienert ihn mit seinem Kürzel unterschrieben und sich stets klar dazu bekannt. Die Verhältnismäßigkeit ist also mindestens fragwürdig. Die Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnung des RDL-Geschäftsführers und die Redaktionsräume wurden bereits letztinstanzlich als unrechtmäßig eingeordnet.
Wow. Ich hatte bislang in der Sache nicht auf dem Schirm dass der Artikel eigentlich mit einem klaren Autor gekennzeichnet war. Was für eine freche Aktion von der Staatsanwaltschaft.
Wow. Ich hatte bislang in der Sache nicht auf dem Schirm dass der Artikel eigentlich mit einem klaren Autor gekennzeichnet war. Was für eine freche Aktion von der Staatsanwaltschaft.