Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten soll künftig schärfer bestraft werden. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP vereibarten einen Gesetzentwurf, der für solche Fälle bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht. Das soll auch dann gelten, wenn Abgeordnete ihre Stellung und ihre Beziehungen nutzen, die sie ihrem Mandat zu verdanken haben, um nebenbei Geschäfte zu machen. Erreicht werden soll dies durch eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs.
Abgeordnetenkorruption sollte immer eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe und den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts zur Folge haben. Alles andere hat schlicht nicht genug Abschreckungswirkung für diese Sorte Verbrechen.
Sehr viel Korruption läuft auch über Partei"spenden". Das müsste auch Konsequenzen für die beteiligten Parteien und ihre Führung haben.
Ist halt in dem Sinne keine Korruption, weil es in der Regel keinen persönlichen Vorteil schafft.
Aber ja: Parteispenden sollten nur von Privatpersonen mit deutscher Staatsbürgerschaft erlaubt sein und auf einen nicht zu hohes Vielfaches (z.B. das Zehnfache) des üblichen Mitgliedsbeitrags gedeckelt sein.
Warum sollten Parteien überhaupt Spenden kassieren dürfen?
Weil Wahlkampf Geld kostet. Parteitage kann man vielleicht und über Mitgliedsbeiträge wuppen, aber die sind schnell aufgebraucht. Wenn man sich sonst nur über die Parteienfinanzierung des Bundestags finanzieren dürfte, hätten neue Parteien keine Chance, gewählt zu werden.
Parteienfinanzierung nicht mehr je nach Stimmenzahl, sondern für alle gleich. Gleiche Chancen für alle.
Maximal 2 Plakate je 10,000 Einwohner pro Partei sollten reichen, und wenn “vergessen” wird, die unmittelbar nach der Wahl, also spätestens am nächsten morgens um 7 Uhr, wieder abzuhängen, wird die Finanzierung für ein Jahr komplett gestrichen. Keine Kugelschreiber, Luftballons oder ähnlicher Plastikmüll. Werbespots vielleicht nur durch die Bundeszentrale für politische Bildung produziert, sachlich und für alle gleich.
Wahlkampf um 99% eindampfen. Und so restriktiv kontrollieren, dass auch eine neue Kleinstpartei nicht weniger präsent sein kann als die “großen”.
Prima, dann gründe ich eine fünf-Personen Partei, die das äquivalent des Wahlkampfbudgets der SPD dafür benutzt einen gigantischen Parteitag mit Freibier für alle zu veranstalten. (siehe APPD)
Oder wie wäre es mit Nazis die damit auf einmal viel stärker vom Staat finanziert würden?
Es hat schon gute Gründe, warum so was skaliert wird.
Man merkt, dass du nie in einer Partei warst. Am morgen nach der Wahl um 07:00? Hast du sie noch alle? In der Wahlnacht ist entweder Party oder Kackstimmung, je nach Ergebnis und dann verlangst du von den Leuten dass sie um 01:00 Uhr anfangen Plakate abzuhängen (Wenn die um 07:00 überall weg sein sollen, sind selbst 6 Stunden schon optimistisch!). So tief in der Nacht, wenn die Leute auch so schon übermüdet wären, selbst wenn sie nichts getrunken haben? Direkt bevor sie am Montagmorgen auf der Arbeit sein müssen?
Und wofür? Was ist das Problem wenn das Plakat ein bisschen länger hängt und zum Beispiel erst am nächsten Wochenende wenn die Leute wieder Zeit haben abgehängt wird? Es ist in einer Demokratie überhaupt kein Problem, wenn die Leute mal etwas Kontakt mit der lokalen Parteienlandschaft haben. Werbung für Süßwaren oder Alkohol ist da erheblich schlimmer, aber das ganze Jahr erlaubt.
Das wären ja dann auch nur ein paar tausend Euro
doch, war ich. Vor ca. 30 Jahren, ich glaube rund 3 Jahre lang.
Meine Vorstellung von der maximalen Anzahl der Plakate hast du gelesen?
Selbst in deiner illusorischen Scheinwelt in der das Budget tatsächlich so niedrig ist, sind ein paar Tausend Euro immer noch SEHR viel Bier für fünf Leute. Und ich kann dir garantieren, dass es nicht bei einer derartigen „Partei“ bleiben würde.
Ja, die ist noch viel idiotischer als die 7 Uhr Regelung und bedeutet de facto ein Wahlkampfverbot im ländlichen Raum, wo viele Gemeinden keine 10000 Einwohner haben. Und wie gesagt: Wofür? Für viele Menschen sind Wahlplakate das Einzige das ihnen eine Idee vermittelt wer für sie politisch zuständig ist und wofür Parteien stehen.
Den Verlust des Wahlrechts fände ich etwas arg krass. In besonders schweren Fällen kann man über den Verlust des passiven Wahlrechts sprechen, ansonsten sollte eine Sperrfrist genügen.
Das aktive Wahlrecht sollte aber nicht zur Diskussion stehen. Selbst wenn in jeder Legislaturperiode alle Abgeordneten korrupt wären, hätte man in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik höchstens 10.989 Abgeordnete gehabt. Da viele über mehrere Legislaturperioden gewählt wurden sind es deutlich weniger. Bei knapp 60 Millionen Wahlberechtigten sind das also gerademal höchstens 0,018 % der Wahlberechtigen. Und das wäre wenn sie alle korrupt gewesen wären, jedesmal ein komplett neuer Bundestag zusammengekommen wäre und alle heute noch leben würden.
Das passive Wahlrecht von gewählten Vertretern muss bei Korruption weg, denn Korruption ist ja immerhin ein Missbrauch der und ein Verbrechen gegen die Demokratie selbst.
Ich kann die Motivation nachvollziehen. Aber Korruption ist auch ein weites Feld. Jemand der dutzende Millionen mit Maskendeals gemacht hat, ist deutlich anders unterwegs, als jemand, der sich einmal zu einer Konferenz mit all inclusive 5 Sterne Unterbringung für 5.000€ hat einladen lassen.
Das Letztere is auch nicht akzeptabel, aber durch die öffentliche Verurteilung plus eine Sperre für z.B. eine Legislatur gäbe es sehr deutliche Konsequenzen. Wer es danach nochmal schafft, die Wähler zu überzeugen hat mMn. eine zweite Chance verdient.
Sind die Regeln zu drakonisch können sie auch wieder allzu leicht missbraucht werden, um politische Gegner mit fingierten Fällen auszuschalten.
Ich spreche Leuten, die sich bestechen lassen, grundsätzlich die charakterliche Eignung dafür ab, in einem repräsentativen demokratischen System Wähler zu vertreten.
Ob sich jemand, der das einmal gemacht hat, charakterlich ausreichend wandeln kann, um doch wieder geeignet zu sein, weiß ich nicht. Sollte das nachweisbar der Fall sein, kann man natürlich über eine zeitlich begrenzte Aberkennung des passiven Wahlrechts reden.
Ich verweise auf §45, Absatz 5 StGB.
Es gibt kaum eine Straftat bei der der so angemessen ist wie bei dieser.
https://www.freilaw.de/wordpress/wp-content/uploads/2017/05/02Strafgefanenewahlrecht.pdf
Ob man genug Abgeordnete bestochen bekommt, dass die so ein Gesetz beschließen, ist fraglich